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Confis-Express GmbH
Messerschmittstrasse 23
89231 Neu-Ulm

Fon 0 731 / 70 79 163
Fax 0 731 / 70 79 1133
info@confis-express.de


Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen § 6 Zahlungen

1. Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

2. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf von ihm verwandte Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen

3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam bei schriftlicher Bestätigung durch uns. 


§ 2 Angebot- und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.


§ 3 Preise

1. Die in unseren Preislisten angegebenen Preise sind freibleibend. Maßgeblich sind die jeweils zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Listen- und Tagespreise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
Bei späterer Beschränkung des vereinbarten Lieferumfangs durch den Käufer wird der Preis angemessen nachkalkuliert.


 § 4 Lieferungen

1. Kein Mindestauftragswert

2. Die durch uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

3. Die Auslieferung der Ware erfolgt im Regelfall durch Spediteure und Paketdienste.

4. Bestellungen NATIONAL gehen generell ab einem Warenwert von *EUR150 ,- netto per Paketdienst  oder  *EUR400,- netto per Spedition frei Haus zum Käufer.

 *Ausgenommen davon sind Sendungen von Salz, Fetten, Zucker, Mehlen, Backmitteln,
Milcherzeugnissen, Konserven, Frische-& Tiefkühlprodukten, Maschinen, Einrichtungen sowie Sonderangebotsartikeln, welche generell unfrei geliefert werden. Sonstige Transportkosten einschließlich Mehrkosten für Express o.ä. trägt der Käufer. 
Ebenfalls ausgenommen sind Lieferungen in REMOTE Areas (PLZ-Gebiete NATIONAL:18520 - 18599, 23769, 23999, 25845, 25849, 25859, 25863, 25869, 25938, 25946, 25980,25992, 25994, 25997, 25999, 26465, 26474, 26548, 26571,26579, 26757, 27498, 27499) hier erfolgt generell keine Frei-Haus-Lieferung.


5. Bei Warenerhalt ist die Vollständigkeit und Qualität der Lieferung sofort zu kontrollieren und auf dem Empfangsschein zu quittieren.

6. Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn die Mängel unverzüglich, d.h. innerhalb einer Frist von 7 Tagen, bei uns angezeigt werden.

7. Die auf den gelieferten Waren und/oder Rechnungen eventuell angegebenen Deklarations-, Verarbeitungs- und Lagervorschriften sind vom Käufer zu beachten.

8. Der Käufer hat sich vor der Weiterverarbeitung der gelieferten Waren davon zu überzeugen, dass sich diese in einwandfreiem Zustand befinden. Eine Haftung für eventuell entstehende Folgeschäden wird ausgeschlossen.

9. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

10. Bei der Lieferung von Maschinen und Geräten übernehmen wir die vollständige Gewährleistung, die die einzelnen Hersteller den von ihnen gelieferten Maschinen und Geräten geben.


§ 5 Gefahrübergang

Wird die Ware nicht mit unseren Fahrzeugen befördert, trägt der Käufer die Transportgefahr. In diesem Fall geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an die transportausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.

1. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen zahlbar innerhalb 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug.

2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks und Wechsel werden unter Vorbehalt der Einlösung angenommen. Scheck- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Schecks, Wechseln und Banklastschriften gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn diese eingelöst sind.

3. Bei Banklastschriften gewähren wir 1 % Skonto auf den Rechnungsbetrag (nur national möglich). Ausgenommen hiervon sind Lieferungen von Salz, Zucker, Mehle, Fetten, Milcherzeugnisse, Sonderangeboten und als Netto-Netto-Artikel gekennzeichnete Waren.

4. Gerät der Käufer in Verzug, sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

5. Bei der Lieferung von fest installierten Anlagen und Einbauten (z. B. Öfen, Frosteranlagen o. ä.) ist die Zahlung fällig bei betriebsbereiter Übergabe; es sei denn, bei Auftragserteilung wurde ein anderer Zahlungsmodus schriftlich vereinbart.


§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren wird vorbehalten, bis alle Forderungen, die wir gegen den Käufer aus den jeweiligen Geschäftsverbindungen haben, bezahlt, sowie die hierfür gegebenen Schecks und Wechsel eingelöst sind.

2. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, insbesondere durch Rücknahme der Ware, die im Falle des Zahlungsverzuges und der Gefährdung des Eigentumsanspruchs des Verkäufers zulässig ist, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

3. Von einer Pfändung oder jeder anderweitigen Beeinträchtigung der Eigentumsrechte des Verkäufers hat der Käufer diesen unverzüglich schriftlich zu verständigen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Käufer untersagt. Die Vorbehaltsware hat der Käufer ausreichend, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, zu versichern.

4. Die Anmeldung eines Konkurses oder eines Vergleichsverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über ein Vermögensverzeichnis, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, berechtigen den Verkäufer, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern.

5. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen einzuziehen. Auf Aufforderung des Verkäufers hin wird der Käufer die Abtretungen offen legen und jenem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.


§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1. Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Soweit gesetzlich zulässig ist Ulm ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.



Confis Express GmbH
Messerschmittstr. 23
89231 Neu-Ulm / Bayern

Letzte Aktualisierung: 20.06.2013 um 03:10 Uhr