Couverturen & Halbfertigprodukte auf Kakaobasis
Confiseriespezialitäten
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Geräte & Zubehör
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Verpackungen & Diverse Papierwaren
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Confis-Express GmbH
Messerschmittstrasse 23
89231 Neu-Ulm
Fon 0 731 / 70 79 163
Fax 0 731 / 70 79 1133
info@confis-express.de
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
| § 1 Geltung der Bedingungen |
§ 6 Zahlungen |
1. Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote
erfolgen ausschließlich auf Grund dieser
Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit
der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese
Bedingungen als angenommen.
2. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf von
ihm verwandte Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird
hiermit widersprochen
3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur
wirksam bei schriftlicher Bestätigung durch uns.
§ 2 Angebot- und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und
unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche
Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer
schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das
gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder
Nebenabreden.
§ 3 Preise
1. Die in unseren Preislisten angegebenen Preise sind
freibleibend. Maßgeblich sind die jeweils zur Zeit der
Auftragserteilung gültigen Listen- und Tagespreise zzgl.
der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden
gesondert berechnet.
Bei späterer Beschränkung des vereinbarten
Lieferumfangs durch den Käufer wird der Preis angemessen
nachkalkuliert.
§ 4 Lieferungen
1. Kein Mindestauftragswert
2. Die durch uns genannten Termine und Fristen sind
unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich
etwas anderes vereinbart wurde.
3. Die Auslieferung der Ware erfolgt im Regelfall durch
Spediteure und Paketdienste.
4. Bestellungen NATIONAL gehen generell ab einem Warenwert von
*EUR150 ,- netto per Paketdienst oder *EUR400,- netto per
Spedition frei Haus zum Käufer.
*Ausgenommen davon
sind Sendungen von Salz, Fetten, Zucker, Mehlen, Backmitteln, Milcherzeugnissen, Konserven,
Frische-& Tiefkühlprodukten,
Maschinen, Einrichtungen sowie Sonderangebotsartikeln, welche
generell unfrei geliefert werden. Sonstige
Transportkosten einschließlich Mehrkosten für Express
o.ä. trägt der Käufer.
Ebenfalls ausgenommen sind Lieferungen in REMOTE Areas (PLZ-Gebiete
NATIONAL:18520 - 18599, 23769, 23999, 25845, 25849, 25859, 25863, 25869, 25938, 25946, 25980,25992, 25994, 25997, 25999,
26465, 26474, 26548, 26571,26579, 26757, 27498, 27499) hier erfolgt
generell keine Frei-Haus-Lieferung.
5. Bei Warenerhalt ist die Vollständigkeit und Qualität
der Lieferung sofort zu kontrollieren und auf dem
Empfangsschein zu quittieren.
6. Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn die
Mängel unverzüglich, d.h. innerhalb einer Frist von 7
Tagen, bei uns angezeigt werden.
7. Die auf den gelieferten Waren und/oder Rechnungen
eventuell angegebenen Deklarations-, Verarbeitungs- und
Lagervorschriften sind vom Käufer zu beachten.
8. Der Käufer hat sich vor der Weiterverarbeitung der
gelieferten Waren davon zu überzeugen, dass sich diese
in einwandfreiem Zustand befinden. Eine Haftung für
eventuell entstehende Folgeschäden wird ausgeschlossen.
9. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer
Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die
Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen,
haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und
Terminen nicht zu vertreten.
10. Bei der Lieferung von Maschinen und Geräten
übernehmen wir die vollständige Gewährleistung, die
die einzelnen Hersteller den von ihnen gelieferten
Maschinen und Geräten geben.
§ 5 Gefahrübergang
Wird die Ware nicht mit unseren Fahrzeugen
befördert, trägt der Käufer die Transportgefahr. In
diesem Fall geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald
die Sendung an die transportausführende Person
übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager
verlassen hat. |
1. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere
Rechnungen zahlbar innerhalb 10 Tagen nach
Rechnungserhalt ohne Abzug.
2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir
über den Betrag verfügen können. Schecks und Wechsel
werden unter Vorbehalt der Einlösung angenommen. Scheck-
und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei
Schecks, Wechseln und Banklastschriften gilt die Zahlung
erst als erfolgt, wenn diese eingelöst sind.
3. Bei Banklastschriften gewähren wir 1 % Skonto auf den
Rechnungsbetrag (nur national möglich). Ausgenommen hiervon sind Lieferungen von
Salz, Zucker, Mehle, Fetten, Milcherzeugnisse,
Sonderangeboten und als Netto-Netto-Artikel
gekennzeichnete Waren.
4. Gerät der Käufer in Verzug, sind wir berechtigt, von
dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 %
über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen
Zentralbank zu berechnen.
5. Bei der Lieferung von fest installierten Anlagen und
Einbauten (z. B. Öfen, Frosteranlagen o. ä.) ist die
Zahlung fällig bei betriebsbereiter Übergabe; es sei
denn, bei Auftragserteilung wurde ein anderer
Zahlungsmodus schriftlich vereinbart.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Das Eigentum an sämtlichen von uns
gelieferten Waren wird vorbehalten, bis alle Forderungen,
die wir gegen den Käufer aus den jeweiligen
Geschäftsverbindungen haben, bezahlt, sowie die hierfür
gegebenen Schecks und Wechsel eingelöst sind.
2. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes,
insbesondere durch Rücknahme der Ware, die im Falle des
Zahlungsverzuges und der Gefährdung des
Eigentumsanspruchs des Verkäufers zulässig ist, gilt
nicht als Rücktritt vom Vertrag.
3. Von einer Pfändung oder jeder anderweitigen
Beeinträchtigung der Eigentumsrechte des Verkäufers hat
der Käufer diesen unverzüglich schriftlich zu
verständigen. Eine Verpfändung oder
Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Ware ist dem Käufer untersagt. Die
Vorbehaltsware hat der Käufer ausreichend, insbesondere
gegen Feuer und Diebstahl, zu versichern.
4. Die Anmeldung eines Konkurses oder eines
Vergleichsverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen
Versicherung über ein Vermögensverzeichnis, eintretende
Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer
wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Käufers, berechtigen den Verkäufer, Lieferungen
sofort einzustellen und die Erfüllung laufender
Verträge zu verweigern.
5. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu
veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Die aus dem
Weiterverkauf, der Verarbeitung oder einem sonstigen
Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen tritt der Käufer bereits sicherungshalber in
vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer
ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer
abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen
einzuziehen. Auf Aufforderung des Verkäufers hin wird
der Käufer die Abtretungen offen legen und jenem die
erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Soweit gesetzlich zulässig ist Ulm ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
Confis
Express GmbH
Messerschmittstr. 23
89231 Neu-Ulm / Bayern
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